Was ändert sich mit der neuen Fakultät?

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Was ändert sich für Studierende, sobald das HPI zur neuen Fakultät »Digital Engineering« gehört? In Anlehnung an die Vorstellung der Gremien in der Hochschulpolitik in Ausgabe 17 des HPImgzns hier eine kleine Zukunftsprognose:

Die Fakultäten sind die größten Einheiten innerhalb der Universität. Sobald wir unsere eigene Fakultät bekommen, gibt es an der Uni Potsdam insgesamt sechs Fakultäten: die Juristische Fakultät, die Philosophische Fakultät, die Humanwissenschaftliche Fakultät, die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät und die Fakultät für Digital Engineering.

Jede Fakultät hat einen Fakultätsrat, in dem auch studentische Mitglieder vertreten sind. Diese werden jeweils bei den zentralen Hochschulwahlen im Sommersemester gewählt. Wie die Vertreter für den ersten Fakultätsrat bestimmt werden, der noch vor den nächsten Hochschulwahlen seine Arbeit aufnehmen wird, muss noch festgelegt werden.

Die Fakultät wird von einem Dekan geleitet, der vom Fakultätsrat gewählt wird, zusätzlich gibt es einen Studiendekan. »Die Studiendekanin oder der Studiendekan unterstützt die Dekanin oder den Dekan insbesondere bei der Studien- und Prüfungsorganisation, der Koordinierung von Studium und Lehre sowie bei der Sicherstellung des Lehrangebots, das zur Einhaltung der Studienordnungen erforderlich ist. Sie oder er ist verantwortlich für die Koordination der fachbezogenen Studienberatungen« (Artikel 22 (1), Grundordnung). Für den Studiendekan haben die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat das Vorschlagsrecht, gewählt wird die Person durch den gesamten Fakultätsrat.

Der Fakultätsrat kann verschiedene Kommissionen einsetzen, so unter anderem die Studienkommissionen. Es muss für jeden existierenden und neu einzurichtenden Studiengang eine zuständige Studienkommission geben, eine Kommission kann aber auch für mehrere Studiengänge zuständig sein. Ob es also weitere Kommissionen für die neuen Masterstudiengänge geben wird, ist nicht sicher. Eventuell übernimmt diese Aufgabe auch die bisherige Studienkommission. Wurde für einen neuen Studiengang eine Studienordnung erarbeitet, muss sie sowohl vom Fakultätsrat als auch von der Kommission für Lehre und Studium (LSK) bestätigt werden. Diese ist eine Kommission des Senats, in der unter anderem auch pro Fakultät ein studentisches Mitglied sitzt.

Ähnlich wie bei den Studienkommissionen sieht die Situation bei den Prüfungsausschüssen aus. Diese sind unter anderem für die Auslegung der Studienordnungen, Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen und Bewerbungsverfahren zuständig. Normalerweise gibt es für jeden Studiengang einen Prüfungsausschuss, aber »in sachlich begründeten Fällen kann innerhalb einer Fakultät ein fachübergreifender Prüfungsausschuss bestellt werden« (§ 2 (1), BAMA-O). Es kann also durchaus sein, dass es am HPI bei einem Prüfungsausschuss bleibt.

Der Fakultätsrat wählt auch einen Promotionsausschuss, der auf Basis einer vom Fakultätsrat erlassenen Promotionsordnung für die Durchführung von Promotionsverfahren zuständig ist. In diesem Ausschuss sitzen allerdings nur Professoren, also haben Studierende nur dann Kontakt zu dem Ausschuss, wenn sie ihre eigene Promotion beginnen oder abschließen. Wie auch an einigen anderen Stellen sorgt die geringe Größe des HPIs auch hier vermutlich dafür, dass Prozesse schneller ablaufen können als bisher in der großen Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Der studentische Wahlausschuss der Universität Potsdam besteht nach Satzung der Studierendenschaft aus bis zu fünf Mitgliedern, das bezieht sich aber auf den bisherigen Stand, denn »die Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten bestimmen pro Fakultät ein Mitglied« (§ 18, Satzung der Studierendenschaft). Auch hier gibt es also noch Klärungsbedarf, ob der studentische Wahlausschuss auf maximal sechs Mitglieder vergrößert wird.

Für das Studierendenparlament (StuPa) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) spielen die Fakultäten keine Rolle, hier ändert sich also für uns nichts.

Bezüglich des Fachschaftsrates gibt es aber noch einen wichtigen Punkt zu diskutieren: Im Normalfall bildet jeder Studiengang eine eigene Fachschaft mit einem eigenen Fachschaftsrat. Fachschaften können sich aber auch zusammenschließen, wenn dies sinnvoll erscheint und werden dann von einem gemeinsamen Fachschaftsrat vertreten. Für die neuen Masterstudiengänge am HPI wären vermutlich einzelne Fachschaftsräte nicht besonders sinnvoll, gerade weil es zu Beginn recht kleine Studiengänge sein werden. Daher ist ein Zusammenschluss sehr wahrscheinlich. Dazu würden die existierende Fachschaft IT-Systems Engineering und die Studierenden der neuen Studiengänge zum Beispiel auf einer gemeinsamen Vollversammlung darüber abstimmen, ob eine gemeinsame Fachschaft gebildet werden soll. Diese könnte dann »Digital Engineering« heißen.

Neben den organisatorischen Änderungen, vielen einzurichtenden Gremien und neuen Ordnungen wird sich vor allem die Gründung neuer Fachgebiete wesentlich auf den Studienalltag auswirken. Neue Professoren, neue Mitarbeiter, neue Themen, neue Lehrveranstaltungen. Dafür müssen zunächst die Professoren berufen werden – ein langwieriger Prozess, für den jeweils Berufungskommissionen eingesetzt werden, denen auch studentische Mitglieder angehören. Die amtierenden Fachschaftsräte der nächsten Jahre werden also vermutlich immer wieder nach Interessenten für die Berufungskommissionen suchen. Der Fakultätsrat entscheidet am Ende auf Basis der Einschätzung der Berufungskommissionen darüber, welche Personen für die Berufung vorgeschlagen werden. Die endgültige Entscheidung fällt der Senat der Universität.

Der Alltag am HPI wird sich nicht schlagartig ändern, nur weil wir eine eigene Fakultät werden. Dennoch wird es gerade in der Gremienlandschaft einige Veränderungen geben. Deutlich mehr Schritte der universitären Verwaltung werden bei uns im Haus stattfinden und brauchen keine Absprache mit der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät mehr. Für das individuelle Studium kann sich etwas ändern, wenn es neue Studiengänge gibt, für die man sich einschreiben kann und wenn das Lehrangebot durch neue Fachgebiete erweitert wird.

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